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   BVerwG, 16.11.1973 - I WB 74.73   

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BVerwG, 16.11.1973 - I WB 74.73 (https://dejure.org/1973,571)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1973 - I WB 74.73 (https://dejure.org/1973,571)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1973 - I WB 74.73 (https://dejure.org/1973,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 2 Abs. 1; SG §§ 6, 7

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 190
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - I WB 74.73
    Das Recht des Soldaten auf Reisen in andere Länder folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 32, 41) [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56].
  • BDH, 16.12.1964 - I WB 72/64
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - I WB 74.73
    Hierzu gehört auch des zur Wehrverfassung zählende Soldatengesetz (BDH Beschluß vom 16. Dezember 1964 - I WB 72/64 - vgl. ferner Scherer, SG 4. Aufl. § 6 Anm. I Nr. 2 b; Maunz/Dürig, GG § 17 a RdNr. 25).
  • BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 129.83

    Rechtsmittel

    Diese Regelung, die bereits im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4. Juni 1973 enthalten war, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwGE 46, 190 und 53, 142).

    Daß diese Gefährdung bei Geheimnisträgern der Stufe II in besonders hohem Maße gegeben ist, bedarf keiner weiteren Begründung (BVerwGE 46, 190, 194) [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73].

    Aber selbst wenn außergewöhnliche Umstände gegeben sind, steht es im Ermessen des BMVg, ab er die Genehmigung für eine Reise in die CSSR erteilen will oder nicht (BVerwGE 46, 190, 194 [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73]; 53, 142, 143 f. [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]).

    Gerade dies aber soll durch die in dem Erlaß angeordneten Reisebeschränkungen vermieden werden (BVerwGE 46, 190, 195) [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73].

  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 102.89

    Antrag eines Soldaten auf Gestattung einer außerdienstlichen Reise -

    Diese Regelung, die im wesentlichen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4. Juni 1973 enthalten war, war nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; 76, 363 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]; zuletzt Beschluß vom 29. März 1990 - 1 WB 54/89) rechtlich nicht zu beanstanden.

    Das Recht des Soldaten auf Reisen in Länder des kommunistischen Machtbereiches wird durch seine soldatischen Pflichten, vor allem durch die Pflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen (§ 7 SG), eingeschränkt (vgl. BVerwGE 46, 190 f.).

    Hingegen stand, falls ein besonders begründeter Einzelfall zu bejahen ist, die Entscheidung über die Genehmigung im Ermessen des BMVg; diese Ermessensentscheidung könnte vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der BMVg die gesetzlichen Grenzen des Ermessens verkannt oder überschritten hat oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BVerwGE 46, 190, 195) [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73].

  • BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 111.87

    Ausnahmegenehmigung für einen Tagesausflug als Einzelreisender nach Berlin -

    Diese Regelung, die in ihren wesentlichen Aussagen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4.Juni 1973 enthalten war, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; BVerwG Beschluß vom 26. April 1984 - 1 WB 129/83) rechtlich nicht zu beanstanden.

    Denn damit würde der Kreis derjenigen Soldaten, die als Geheimnisträger der Stufe II in und durch Länder des kommunistischen Machtbereichs reisen könnten, nicht unerheblich erweitert, was wiederum eine beträchtliche Erhöhung des Sicherheitsrisikos zur Folge hätte; gerade dies aber sollte durch die in dem Erlaß angeordneten Reisebeschränkungen vermieden werden (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Senats zu dem Begriff der "außergewöhnlichen Umstände", der in dem früheren Reiseerlaß enthalten war: BVerwGE 46, 190, 195 [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73]; BVerwG Beschluß vom 26. April 1984 - 1 WB 129/83).

    Hingegen steht, falls ein besonders begründeter Einzelfall zu bejahen ist, die Entscheidung über die Genehmigung im Ermessen des BMVg; diese Ermessensentscheidung könnte vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der BMVg die gesetzlichen Grenzen des Ermessens verkannt oder überschritten hat oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BVerwGE 46, 190, 195) [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73].

  • BVerwG, 06.11.1989 - 1 WB 135.89

    Antrag eines Soldaten auf Genehmigung einer außerdienstlichen Reise zur Teilnahme

    Diese Regelung, die in ihren wesentlichen Aussagen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4. Juni 1973 enthalten war, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; 76, 363 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]; BVerwG Beschluß vom 7. April 1988 - 1 WB 111/87) rechtlich nicht zu beanstanden.

    Hingegen steht, falls ein besonders begründeter Einzelfall zu bejahen wäre, die Entscheidung über die Genehmigung im Ermessen des BMVg; diese Ermessensentscheidung könnte vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der BMVg die gesetzlichen Grenzen des Ermessens verkannt oder überschritten hat oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BVerwGE 46, 190, 195) [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73].

  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77

    Unterhalt einer funktionstüchtigen Bundeswehr - Sanitätsoffizier -

    Hat der Soldat sonach zwar die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger (vgl. § 6 Satz 1 SG), so werden diese Rechte doch folgerichtig im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt (§ 6 Satz 2 SG; vgl. BVerwGE 46, 1, 2; 46, 190, 192).
  • BVerwG, 10.04.1985 - 1 WB 85.83

    Wehrrecht - Soldaten - Geheimnisträger - Kommunistischer Machtbereich - Reisen -

    Es wird daran festgehalten, daß Soldaten, die Geheimnisträger der Geheimhaltungsstufe II sind, grundsätzlich Reisen in Länder des kommunistischen Machtbereichs verboten werden können (wie BVerwGE 46, 190 und 53, 142).
  • BVerwG, 21.03.1974 - I WB 187.71

    Rechtsmittel

    Ein solcher Fall lag allerdings bei dem Antragsteller, der eine reine Bildungsreise unternehmen wollte, offensichtlich nicht vor (vgl. zu dem mit dem Erlaß vom 21. Mai 1968 in den entscheidenden Bestimmungen inhaltsgleichen Erlaß vom 10. April 1973 i.d.F. vom 4. Juli 1973: BVerwG Beschluß vom 16. November 1973 - I WB 74/73).
  • BVerwG, 14.09.1984 - 2 B 98.83

    Grundlegende Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Begründetheit

    Es hat die Zulässigkeit derartiger Weisungen im übrigen auch für Soldaten ausdrücklich bestätigt (BVerwGE 46, 190; 53, 142) [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75].
  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 WB 13.88

    Wehrbeschwerderecht - Sicherheitsbedenken - Briefkontakte - Militärischer

    Insoweit durften weiterhin Zweifel im Sinne des Sicherheitsrisikos angemeldet werden (vgl. BVerwGE 46, 190, 194 [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73]; 76, 52 f. [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82]).
  • BVerwG, 28.12.1990 - 6 A 2.89

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - Gefährdung des

    eingeschränkt (vgl. BVerwGE 46, 190 f.; ständige Rechtsprechung).
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